Aktuell werden die Kosten für die Behandlung von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Hierbei bin ich den Patienten gerne behilflich.
Sicher ist ihnen aufgefallen, dass im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung in Lüneburg eine Unterversorgung besteht, aufgrund der es zu langen Wartezeiten kommt.
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht trotz der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, da diese insbesondere bei Kinder- und Jugendlichen von großer Bedeutung sein kann.
Die wichtigsten Fragen zum Kostenerstattungsverfahren
Nach § 13 Abs.3 des Sozialgesetzbuches (SGB V, sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundesgericht (BSG) vom 21.05.1997 (AZ. 5 Rka 15/97), haben sie grundsätzlich den Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und zumutbaren örtlichen Entfernung. Kann ihnen ihre Krankenkasse innerhalb weniger Wochen keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, so ist sie verpflichtet, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. (Achtung: Ein Verweis der Krankenkassen auf Therapeutenlisten ist kein Therapieangebot!)
Natürlich ist es auch möglich, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Auch hier richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).